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REACH-Arbeitsgruppe der GTS trifft sich in Unterschleißheim

Werner Krömmer


Bereits zum vierten Mal hat sich am 5. März die REACH-Arbeitsgruppe der GTS getroffen. Es galt dabei die bisherigen Erfahrungen auszutauschen und bei diesem für uns alle wichtigen Thema am Ball zu bleiben und keine wichtigen Termine zu verpassen. Über die ersten Arbeiten wurde bereits auf der Mitgliederversammlung 2008 und in früheren Ausgaben des GTS-Strahls/TS-Bulletins berichtet. Die Schritte für den Anwender waren dabei eher von interner Bedeutung, der wichtigste aus diesen Informationen ein Stoffinventar zu erstellen, soll aber jetzt helfen, um organisiert weiterzukommen. Der Beschichtungsbetrieb aber auch der Pulverlieferant kann bis 31.05.2012 seinem Pulverhersteller die Verwendung seiner Spritzwerkstoffe mitteilen. Dieser Schritt ist wichtig, um zu gewährleisten, dass die Anwendungen des Beschichtungsbetriebes auf den neuen Sicherheitsdatenblättern aufgeführt sind und der Beschichter hier in keine Einbahnstraße gerät.

Zwar ist es nach Artikel 37 der REACH-Verordnung kein Muss, dem Hersteller, Importeur oder nachgeschalteten Anwender, der den Stoff geliefert hat, seine Verwendung zukommen zu lassen. Aber nur dadurch wird dieser in die Lage versetzt, in seiner Stoffsicherheitsbeurteilung ein Expositionsszenarium oder gegebenenfalls eine Verwendungs- und Expositionskategorie auszuarbeiten.

Die Wichtigkeit dieses Schrittes wird klar, wenn man die Zeitschiene weitergeht: sollte die Verwendung dann nicht in den Sicherheitsdatenblättern aufgeführt sein, darf der Stoff nicht mehr für diese Verwendung benutzt werden, und zwar solange, bis dieses zeitintensive Verfahren abgeschlossen ist. Zudem hat der Anwender dann selbst die sehr hohen Kosten für dieses Verfahren zu tragen. Den Mitgliedern der GTS wird hierzu ein Rundschreiben zugehen, in dem die wichtigsten Punkte zusammengefasst sind und zudem ein vorgefertigtes Anschreiben an den Lieferanten enthält, das so einfach wie möglich aber mit allen notwendigen Inhalten gestaltet ist.

REACH – Formblatt zur Übermittlung der Stoffverwendung zum Download

 

 

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Zuletzt aktualisiert: 22.12.16 Startseite Copyright (C) 2010 GTS e.V.